Beschluß 144/91 vom 14.11.1991 (Beschlußvorlage 130/91)
Betreff
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet der ehemaligen Geflügelmastanlage Radeberg und der benachbarten Sandgrube
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1920 (GBl. I Nr. 28 S. 255) und der §§ 14 und 13 BauGB, zuletzt geändert durch Anlage I Kap. XIV Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.08. 90 in Verbindung mit Artikel des Gesetzes v. 23.09.91 (BGBl. 1990 II S. 885, 1122) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet der ehemaligen Geflügelmastanlage Radeberg und der benachbarten Sandgrube gemäß zu diesem Beschluß gehörigen Anlage 1.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Veränderungssperre die Genehmigung zu beantragen.
- Die Veränderungssperre ist zusammen mit der Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.