Beschluß 141/91 vom 14.11.1991 (Beschlußvorlage 117/91)
Betreff
Satzung über eine Veränderungssperre für das Industriegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron-Gelände)
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr. 23 S. 255) und der §§ 14 und 16 BauGB, zuletzt geändert durch Anlage I Kap. XIV Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.08.90 in Verbindung mit Artikel des Gesetzes v. 23.09.91 (BGBl. 1990 II S. 885, 1122) die Satzung über eine Veränderungssperrc für das Industriegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron-Gelände) gemäß zu diesem Beschluß gehörigen Anlage 1.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Veränderungssperre die Genehmigung zu beantragen.
- Die Veränderungssperre ist zusammen mit der Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.