Beschluß 129/91 vom 14.11.1991 (Beschlußvorlage 106/91)
Betreff
Rückführung des Betriebes Wasser- und Abwasserbehandlung Radeberg
Beschlußtext
- Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Beschlußvorlage Nr. 29/91 vom 21.3.91 zur Wiedergründung der Stadtwerke Radeberg stellt die Stadt Radeberg an die Treuhandanstalt den Antrag, den 1958 in das Kombinat für Wasser- und Abwasserbehandlung Dresden überführten Betrieb der örtlichen Industrie Radeberg - Wasserwirtschaft Radeberg, mit seinen Anlagen, Ausrüstungen und Personalen wieder in das Eigentum der Stadt zurückzuführen.
- Die Stadt Radeberg versichert, daß bis zum Treffen eigener Entscheidungen der Städte und Gemeinden des jetzigen Einzugsbereiches des Direktionsbereiches Radeberg der WAB GmbH Dresden alle Aufgaben zur sicheren Betreibung der Wasser- und Abwassernetze durch die Stadtwerke Radeberg vorgenommen werden. Den Städten und Gemeinden sowie Zweckverbänden, die eigene Wasser- bzw. Abwasserunternehmen aufbauen wollen, wird Hilfe und Unterstützung zugesichert.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen mit der Treuhandanstalt, dem Verband der kommunalen Anteilseigner und der WAB GmbH zur Rückübertragung und Eingliederung des Direktionsbereiches Radeberg der WAB GmbH in die Stadtwerke Radeberg zu veranlassen.