Beschluß 122/91 vom 17.10.1991 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 100/91)
Betreff
Verkauf- und Verzichterklärung
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß für die in der Anlage nachgewiesenen Flurstücke auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 und § 25 des BauGB von der Stadt Radeberg verzichtet wird.