Beschluß 105/91 vom 19.09.1991 (Beschlußvorlage 90/91)
Betreff
Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung Radeberg zur Kreisreform
Beschlußtext
Die gesamte Beschlußvorlage 90/91 wird mit folgendem veränderten Wortlaut mehrheitlich bestätigt:
- Zur beabsichtigten Kreisreform nimmt die Stadtverordnetenversammlung am 19. September 1991 wie folgt Stellung:
- Den Bürgern bringt eine Kreisreform am meisten Nutzen, wenn der jetzige Landkreis Dresden im wesentlichen geschlossen mit dem Landkreis Meißen sich vereinigt, da dadurch diese einheitliche Kulturlandschaft der beiden Kreise unter gemeinsame Verwaltung kommt. Damit können leistungsstarke Verwaltungsstrukturen für ein Gebiet mit mindestens 200 000 Einwohnern geschaffen werden. Diese Größe entspräche auch einem Bundestagswahlkreis.
- Die Stadt Radeberg setzt sich dafür ein, daß zur Gewährleistung einer bürgernahen Arbeit Verwaltungsaufgaben des Landkreises, die unmittelbar für die Bürger notwendig sind, in Verwaltungszentren verlagert werden. Die Stadt Radeberg wird räumliche Voraussetzungen für die Unterbringung von solchen Verwaltungsorganen des Landkreises in der Stadt Radeberg schaffen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Standpunkt der Bürgervertreter der Stadt Radeberg darzulegen insbesondere gegenüber dem Ministerpräsidenten, den Landtagsfraktionen, der Projektgruppe der Sächsischen Landesregierung, den Vertretern des Landkreises Dresden und dessen Städte und Gemeinden.