Beschluß 102/91 vom 19.09.1991 (Beschlußvorlage 91/91)
Betreff
Entlastung zur Abrechnung für das Jahr 1990
Beschlußtext
Entsprechend der Kommunalverfassung vom 17.5.90 (GBl. I/28 § 52) i.d.F. des Einigungsvertrages beschließt die Gemeindevertretung den Abschluß des Haushaltes 1990.
- Auf der Grundlage der Anordnung des Ministers der Finanzen über den kassenmäßigen Abschluß des Staatshaushaltes per xx.xx.xxxx (Abschlußbilanz) in Mark der DDR wurde die Haushaltrechnung in Form einer Abnahme am Sitz des Rechnungsprüfungsamtes geprüft.
- Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Sachsen (Entwurf) § 114 und im Auftrag des Kreisvorstandes des Städte- und Gemeindetages des Landkreises Dresden wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Dresden die Jahresabrechnung - 2. Halbjahr 1990 - in Form einer Abnahme am Sitz des Rechnungsprüfungsamtes kontrolliert. Dabei wurde vorrangig geprüft:
- die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentationsunterlagen Jahresabrechnung 1990
- die Übereinstimmung der Dokumentationsunterlagen mit den Bankbeständen des Haushalts- und Verwahrkontos und des ehemaligen Kontos des Fonds der Volksvertretung
- die Nachweisführung über zusätzliche Mittel und Förderbeträge
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, daß die Jahresrechnung - 2. Halbjahr 1990 - ordnungsgemäß und ohne Beanstandung erarbeitet worden ist - In der 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Radeberg wurde anhand der Dokumentation 1990 die Haushaltrechnung geprüft. Dabei wurden bei drei Beispielen aus dem Verwaltungshaushalt eine Tiefenprüfung über die sachliche Richtigkeit der Belege durchgeführt.
Im Ergebnis der Prüfungen wurde festgestellt, daß die Jahresrechnung 1990 ordnungsgemäß und ohne Beantstandungen erarbeitet worden ist.