Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Widmungsverfügung des beschränkt öffentlichen Weges zum Förster-Ehrenhain in Ullersdorf (Abwägung des eingegangenen Widerspruchs)
Der Stadtrat entscheidet:
In der Stadtratssitzung vom 21.12.2022 wurde auf der Grundlage der Vorlage SR 088-2022 vom Stadtrat die nachträgliche Aufnahme des Weges, der von der Ortsstraße Am Försterhain abzweigt und über das private Flurstück 302/1 Gemarkung Ullersdorf verläuft, in das Straßenbestands- verzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege (BÖW) beschlossen (Anlage 1, Anlage 2). Daraufhin erfolgten am 22.12.2022 die Eintragungsverfügung (Anlage 3), am 23.12.2022 ihre Bekanntmachung in der Zeitung "die Radeberger" (Anlage 4) und der Beginn ihrer Auslegung samt den zugehörigen Anlagen zur Einsicht in der Stadtverwaltung Radeberg sowie, per Einschreiben am 27.12.2022 versandt, die Unterrichtung der betroffenen Beteiligten (nicht öffentliche Anlage 5). Am 16.01.2023 wurde gegen die Stadtratsentscheidung Widerspruch eingelegt (nicht öffentliche Anlage 6). Nach Akteneinsicht wurde dieser durch Schriftsatz vom 13.04.2023 ergänzend begründet (nicht öffentliche Anlage 7 und 8). Die Stadt Radeberg hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Rühmann beauftragt, mit Unterstützung der Stadtverwaltung und nach Prüfung der Rechtslage, den Entwurf eines Widerspruchsbescheids zu erarbeiten (nicht öffentliche Anlage 9).