Beschluß 24/23 vom 26.04.2023 (Beschlußvorlage 27/23)
Betreff
Einfacher B - Plan "Ortsteil Liegau - Augustusbad" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich wird geringfügig geändert. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches der Planzeichnung - Teil A, Fassung 31.03.2023.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes "Ortsteil Liegau - Augustusbad" in der Fassung vom 31.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den Textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, dass der Billigungsbeschluss möglich ist.