Verordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügten Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023.
Nach § 8 Absatz 1 SächsLadÖffG werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an bis zu vier Sonntagen zu gestatten. Ausschlaggebend ist das Vorliegen eines besonderen Anlasses. Darunter ist ein Ereignis zu verstehen, als dessen Folge die Besucherströme eine besondere Bedeutung für die Gemeinde haben. Das bloße wirtschaftliche Interesse der Verkaufsstelleninhaber ist nicht ausreichend. Bedeutend ist die Anzahl der Besucher, die wegen des Ereignisses in die Stadt kommen. Die veröffentlichten Besucherzahlen anlässlich des Radeberg Bierstadtfestes betrugen: 2017 22.500, 2018 30.000, 2019 50.000, 2020 ausgefallen, 2021 25.000, 2022 26.000. Zu berücksichtigen ist, dass 2019 das Fest um 2 Tage erweitert wurde. Konkrete Besucherzahlen für den Weihnachtsmarkt konnten noch nicht ermittelt werden, da dieser 2020 und 2021 pandemiebedingt nicht stattfinden konnte. Da die Festmeile des Radeberger Bierstadtfestes und der Weihnachtsmarkt im Innenstadtbereich liegen, ist die Ladenöffnung auf das Gebiet zu beschränken: Hauptstraße, Röderstraße, Schulstraße, Markt, Oberstraße, einschließlich Hausnummer 10 (Lidl), Pulsnitzer Straße 22 (Sportshop), 33 (Edeka), 41 (Multimöbel). Sollten die Veranstaltungen nicht stattfinden, entfällt die Sonntagsöffnung automatisch.