Bestellung zur Standesbeamten
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg bestellt Frau Mandy Thümer zur Standesbeamten der Stadt Radeberg mit Wirkung vom 01.04.2023 nach § 2 PStG. Der Oberbürgermeister wird beauftragt Frau Mandy Thümer bis zum 01.04.2023 die Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens werden im Standesamt nur von hierzu bestellten Urkundspersonen (Standesbeamten) gemäß § 2 Personenstandsgesetz (PStG) vorgenommen. Frau Mandy Thümer ist seit dem 01.01.2023 bei der Stadt Radeberg als Ordnungsamtsleiterin beschäftigt und das Standesamt gehört damit auch in ihren Zuständigkeitsbereich. Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens werden im Standesamt nur von hierzu bestellten Urkundspersonen (Standesbeamten) vorgenommen. Gleiches gilt für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden. Gemäß § 2 Absatz 3 Personenstandsgesetz dürfen als Standesbeamte nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte bestellt werden. Frau Thümer bringt die als Standesbeamte notwendigen Qualifikationen mit. Die Standesbeamten sind in ihre Funktion nach Beschluss des Stadtrates durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Eine Bestellungsurkunde ist Frau Thümer durch den Oberbürgermeister auszuhändigen.