5. Änderung B - Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Satzungsbeschluss
Die Änderung der Grundflächenzahl für das allgemeine Wohngebiet muss in der Nutzungsschablone der Planzeichnung - Teil A erscheinen. Da dem Satzungsbeschluss der 5. Änderung des B-Planes Nr. 3, Beschluss-Nr. SR065-2020 vom 30.09.2020 diese Planzeichnung - Teil A mit geänderter Grundflächenzahl für das allgemeine Wohngebiet nicht beigefügt war, muss der Satzungsbeschluss und die In Kraft Setzung der Satzung wiederholt werden.