Beteiligung der Stadt Radeberg an der Planung Brücke Dresdener Straße zur Schaffung einer Fuß-/Radwegeverbindung an der Großen Röder
Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Stadt Radeberg an der Planung des Freistaates Sachsen für den Neubau der Brücke der S95 Dresdener Straße über die Große Röder mit dem Ziel, eine Fuß-/Radwegeverbindung zwischen den öffentlichen Grünflächen an der Großen Röder zu schaffen.
Die Stadt Radeberg hat im Jahr 2017 ein Konzept für ein "Grünes Band" durch Radeberg entlang der Großen Röder erarbeitet, das die Gestaltung und Vernetzung der innerstädtischen Grünflächen zum Ziel hat. Mit diesem Konzept wurde Radeberg in das Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" aufgenommen, so dass die Einzelmaßnahmen finanziell von Bund und Land unterstützt werden. Ein wichtiges Ziel dabei ist es, eine durchgängige Wegeverbindung entlang der Großen Röder vom Hüttertal bis zu den Leithen zu schaffen. Dafür ist eine möglichst konfliktfreie Querung der Dresdener Straße für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Brücke am Kaiserhof erforderlich. Ebenfalls 2017 hat der Freistaat Sachsen die Planung für eine Sanierung bzw. den Ersatzneubau der Brücke über die Große Röder begonnen. Bei der Variantenuntersuchung wurde festgestellt, dass aufgrund des zu geringen Durchflussquerschnittes der Ersatzneubau der Brücke erforderlich ist. Die Stadt Radeberg hat beantragt, den Brückenquerschnitt der neuen Brücke so zu gestalten, dass neben der Großen Röder ein Geh- und Radweg unter der Brücke hindurch geführt werden kann, der eine konfliktfreie Verbindung der beiden Parkanlagen durch eine gefahrlose Straßenquerung darstellt. Der Freistaat Sachsen hat sich bereit erklärt, diesem Antrag zu folgen, wenn die Planung durch die zuständigen Umweltbehörden genehmigt wird und die Stadt Radeberg alle Kosten übernimmt, die durch diese erweiterte Planung entstehen. Die Genehmigungsfähigkeit der Planung wurde vorab durch die Einbeziehung des Landratsamtes und der Landestalsperrenverwaltung überprüft. Durch einen Artenschutzfachbeitrag und die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsstudie konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Eine Grobkostenschätzung ergab, dass der Anteil der Stadt Radeberg an den Planungs- und Ausführungskosten der Brücke sowie der seitlichen Anschlussbereiche ca. 760.000,- EUR beträgt. Die Kosten sind prinzipiell im Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" förderfähig, die notwendige Zustimmung der SAB zu dieser Maßnahme liegt aber noch nicht vor. Für die Entscheidung, ob bei der weiteren Planung die Unterführung berücksichtigt werden soll, ist eine verbindliche Entscheidung der Stadt Radeberg sowie die Sicherung der finanziellen Mittel in der kommenden Haushaltssatzung erforderlich.