Beschluß 78/19 vom 30.10.2019 (Beschlußvorlage 76/19)
Betreff
B-Plan Nr. 61 "Verdichtung Wohnbebauung Badstraße" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen innerhalb der Offenlage der Planfassung vom 27.März 2019 wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des B - Planes Nr. 61 "Verdichtung Wohnbebauung Badstr.", in der Fassung vom 30.09.2019, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den Textfestsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des B - Planes Nr. 61 in der Fassung vom 30.09.2019 durchzuführen.
Begründung
Im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf in der Fassung vom 27.03.2019 wurde entschieden, die Planung geringfügig zu ändern. Aus diesem Grund ist die Offenlagenach den Bestimmungen von § 4a BauGB zu wiederholen.