Verwendung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2019 in Höhe von 70.000 EUR
Der Stadtrat beschließt die entsprechend Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2019 gewährte Pauschale in Höhe von 70.000 EUR für die überplanmäßigen Auszahlungen der Baumaßnahme Neubau des Vereinshauses SV Liegau-Augustusbad zu verwenden.
Mit Festsetzungsbescheid vom 25.07.2018 erhielt die Große Kreisstadt Radeberg die pauschale Zuweisung in Höhe von 70.000 EUR für die Ausgleichsjahre 2018 bis 2020. Im Rahmen des Neubaus des Vereinshauses SV Liegau-Augustusbad ergeben sich Mehrauszahlungen, die zunächst aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden sollten und nunmehr zum Teil aus den pauschalen Zuweisungen gedeckt werden können. Die erforderlichen Mittel für den Neubau des Vereinshauses Liegau-Augustusbad wurden auf der Grundlage der Kostenschätzung von 2016 geplant. Dabei wurde von Gesamtkosten in Höhe von 1,7 Mio. EUR ausgegangen. Im Zuge der Planung wurde die Kostenberechnung präzisiert. Durch Forderungen der Bauaufsicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens waren zusätzliche Leistungen in die Planung und Kostenberechnung aufzunehmen. Dadurch erhöhte sich die Kostenberechnung auf 2,12 Mio. EUR. Weiterhin hat die SAB bei der Prüfung des Fördermittelantrages einige Leistungen als nicht oder nur teilweise förderfähig anerkannt und deshalb weniger Fördermittel bewilligt als bei der Haushaltsplanung angenommen. Die Kostensteigerung sowie die Erhöhung des Eigenmittelanteils müssen deshalb zusätzlich von der Stadt Radeberg getragen werden.