Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters
Die Beschlussvorlage wird mit folgenden Ergänzungen wie folgt beschlossen: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Radeberg wird durch den Stadtrat bevollmächtigt,
während der sitzungsfreien Zeit bis zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates und der anschließenden regulären Sitzungsfolge der Ausschüsse zu entscheiden und ohne Rücksprache mit den politischen Gremien der Stadt Radeberg abzugeben. Die Ortschaftsräte sind im Nachgang über die Stellungnahme der Gemeinde zu informieren.
Die Bearbeitungsfristen für die Stellungnahme der Gemeinde auf Grundlage von § 36 BauGB sowie auch für Förderentscheidungen sind gesetzlich so geregelt, dass diese während der sitzungsfreien Zeit bis zur regulären Sitzungsfolge der politischen Gremien im Anschluss an die konstituierende Sitzung des Stadtrates nicht liegen bleiben können.