Rechtsverordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen 2019
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2019.
Aufgrund § 8 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz erfolgt eine jährliche Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage. Die Auswahl erfolgte in Abstimmung mit dem Gewerbeverein und den Festverantwortlichen für die Festwoche 800 Jahre Radeberg.