Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Stadtrat beschließt beiliegende Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Zur Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 23.02.2018 folgende Änderung der Entschädigungssatzung diskutiert und schlägt diese nun dem Stadtrat wie folgt vor:
§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
Absatz 2
alter Durchschnittssatz | neuer Durchschnittssatz | |
bis zu 3 Stunden | 16 Euro | 20 Euro |
von mehr als 3 bis 6 Stunden | 26 Euro | 30 Euro |
von mehr als 6 Stunden | 36 Euro | 40 Euro |
Absatz 3
alter Durchschnittssatz | neuer Durchschnittssatz | |
bis zu 3 Stunden | 8 Euro | 10 Euro |
von mehr als 3 bis 6 Stunden | 13 Euro | 20 Euro |
von mehr als 6 Stunden | 18 Euro | 30 Euro |
§ 3 Aufwandsentschädigung
Absatz 1
Absatz 4