Beschluß 61/16 vom 28.09.2016 (Beschlußvorlage 61/16)
Betreff
3. Änderung B-Plan "Gebiet am Forellenweg" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gebiet am Forellenweg" wird beschlossen. Ziel: Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche bei Sicherung der baurechtlichen Vo-raussetzungen für die Nutzung der Grundstücke am Forellenweg als reines bzw. allgemeines Wohngebiet. Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans wird gegenüber der rechtskräftigen Fassung nicht verändert, so dass die 3. Änderung des B-Plans die derzeit rechtswirksame 2. Änderung des Bebauungsplans "Gebiet am Forellenweg" ersetzt.
- Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf der 3. Änderung des B - Planes "Gebiet am Forellenweg", in der Fassung vom 05.09.2016, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A -, den textlichen Festsetzungen - Teil B - und der beigefügten Begründung - Teil C, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Begründung
Auf Grund verschiedener Anregungen, Hinweise und Widersprüche der Grundstückseigentümer im hinteren Drittel des Forellenweges im Bereich angrenzend an den Forellenwald in der Phase der Ausführungsplanung, hat die Stadt Radeberg geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, die momentan schon im absoluten Mindestmaß geplante öffentliche Verkehrsfläche noch weiter zu reduzieren und trotzdem die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung aller Grundstücke angrenzend des Forellenweges als reines bzw. allgemeines Wohngebiet zu sichern.