1. Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg inkl. der Änderung der Elternbeiträge ab dem 01.01.2017
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg und die Elternbeiträge ab dem 01.01.2017.
Die Satzung wurde dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass die freien Träger zukünftig auf der Grundlage der Satzung Elternbeiträge erheben. Weiterhin wurde die Regelung der ausstehenden Elternbeiträge geändert. Bereits nach einem Monat Zahlungsrückstand wird zukünftig gemahnt und die Kündigung angedroht und nach zwei Monaten die Kündigung ausgesprochen. Zugleich werden die Elternbeiträge entsprechend der Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2015 auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses vom 14.12.2011 zum 01.01.2017 angepasst.