Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei an der Badstraße
Der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für Wohnbebauung auf dem Gelande der ehemaligen Ziegelei an der Badstraße wird abgelehnt. Begründung:
Im Bereich der Badstraße, nördlich angrenzend an die Christoph-Seidel-Str., weist die Raumnutzungskarte der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien eine Grünzäsur auf. Nach dem Ziel 4.4.2 der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes sind Grünzäsuren von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen frei zu halten. Diese Grünzäsur wurde im Vorentwurf zur zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes übernommen mit gleicher Formulierung des Zieles unter 5.6.2.. Das hat zur Folge dass eine bauliche Entwicklung der Stadt Radeberg nördlich der Christoph-Seidel-Straße den Entwicklungszielen des Regionalplanes widersprechen würde und eine Änderung des Flächennutzungsplanes wahrscheinlich nur mit einem Abweichungsverfahren zu den Zielen des Regionalplanes Genehmigungsfähigkeit erlangen könnte.