Beschluß 109/14 vom 17.12.2014 (Beschlußvorlage 197/14)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 65 "Quartier zwischen Straße des Friedens, Am Bahnhof, Bahnhofstr., Dresdener Str." - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Quartier zwischen Straße des Friedens, Am Bahnhof, Bahnhofstr., Dresdener Str." wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1495/2, 1518, 1518/d, 1518/e, 1518/f, 1518/g, 1518/i, 1518/k, 1518/l, 1518/m, 1518/n, 1518/q, 1518/r, T.v. 1518/s, 1518/t, 1518/u, 1518/w, 1519/1, 1519/2, 1519/i, 1519/m, 1519/n, 1519/p, 1522/3. Ziel der Planung ist die Schaffung einer städtebaulichen Ordnung und der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung in diesem Bereich.
- Es wird das vereinfachte Verfahren nach den Bestimmungen von § 13 a BauGB angewendet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach den Bestimmungen von § 11 BauGB mit dem Antragsteller abzuschließen, der folgende Kostenübernahme zum Inhalt hat:
- für alle Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen,
- die Planung und Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen für den Innenbereich des Quartieres.
Begründung
Das Quartier zwischen Straße des Friedens, Am Bahnhof, Bahnhofstr., Dresdener Str. bedarf einer städtebaulichen Neuordnung. Die losgelöste Betrachtung der 3 Flurstücke im Quartiersinnenbereich widerspricht den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, wenn großflächigerer städtebaulicher Ordnungsbedarf besteht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den räumlichen Geltungsbereich für die Erarbeitung des Bebauungsplanes über den Bereich zu legen, der städtebaulich neu geordnet werden soll. Der Antragsteller hat bereits signalisiert, die Gesamtkosten für die Überplanung des Quartieres zu übernehmen.