Überplanmäßige Auszahlung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung für die Ausgleichszahlungen nach Grundbuchbereinigungsgesetz
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung in Höhe von 92.000, 00 € für die Ausgleichszahlungen nach Grundbuchbereinigungsgesetz. Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die für die Kanalerneuerung in der Straße des Friedens bereitgestellt wurden, aber im Jahr 2013 nicht verbraucht werden.
Nach § 9 Abs. 1 i.V.m. Abs. 11 Nr. 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) wird zum Besitz und Betrieb, sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von Anlagen der Abwasserentsorgung, zugunsten der Großen Kreisstadt Radeberg, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken begründet, die von einer solchen Anlage in Anspruch genommen werden. Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GBBerG ist die Stadt verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer des nach Absatz 1 mit dem Recht belasteten Grundstücks, einen einmaligen Ausgleich für das Recht zu zahlen. Im Zuge der Bearbeitung wurde festgestellt, dass die geplanten Rückstellungen in Höhe von 226.000,00 € nicht ausreichen. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen für das gesamte Gebiet von Radeberg beläuft sich auf 318.000,00 €. Der Planansatz wird somit um 92.000,00 € überschritten.