Änderung Brandschutzbedarfsplan
Ergänzung zum Pkt. 7.3
Die Ausrüstung der FW Großerkmannsdorf wird wie folgt ergänzt:
MTW ( 1 : 8 )
Die folgende Passage im Text unter Pkt. 8 wird gestrichen "Der dritte Stellplatz, der die Belange der FFW Großerkmannsdorf und des Ortsteils berücksichtigt, soll zusätzlich entstehen, um einen MTW zu stationieren. Dieser MTW wird benötigt, um Maßnahmen der Weiterbildung der Kameraden sowie Aktivitäten der Jugendfeuerwehr sicherzustellen und bei größeren Einsätzen Personal zu abgelegenen Standorten, wie z.B. der Milchviehanlage, der Windmühle oder auch der Siedlung Rossendorf zuzuführen. Der dritte Stellplatz wird durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz als nicht fördefähig angesehen, da der Grundschutz mit dem LF8/6 und einer Löschgruppe in der Stärke 1:8 gegeben ist." Dafür wird eingefügt: "Der dritte Stellplatz ist aus einsatztaktischen Gründen für die Stationierung eines MTW vorgesehen".
Durch den zunehmenden Verkehr auf der Ortsumfahrung S177 und die Übernahme der Kreuzung S177/B6 in den Verantwortungsbereich der FW Großerkmannsdorf hat der Anteil an technischer Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen in den letzen Jahren wesentlich zugenommen. Die FW Großerkmannsdorf verfügt über nur ein Löschfahrzeug bei einer Stärke von 31 aktiven Mitgliedern. Bei den aktuellen Brandeinsätzen im Jahr 2013 zeigte sich ebenfalls, dass die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens zum Nachführen bzw. Ablösen von Personal dringend notwendig ist. Dieser MTW wurde in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2010 für die Belange der FW Großerkmannsdorf vorgesehen. Bei der Planung des neuen Gerätehauses ist dieser dritte Stellplatz berücksichtigt worden, mit dem Wissen, dass bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2010 die Notwendigkeit durch den Kreisbrandmeister nicht gesehen wurde und damit kein Anspruch auf Fördermittel für diesen dritten Stellplatz bestand. Die aktuelle Situation zeigt, dass die Anschaffung eines MTW für die taktische Arbeit der Feuerwehr erforderlich ist und muss deshalb in die Sollstellung der Ausrüstung aufgenommen werden. Die Festlegungen im Brandschutzbedarfsplan sind Grundlage für die Förderung im Feuerwehrwesen. Die weitere Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgt, wie 2010 beschlossen, 2014.