Verlängerung einer Bauverpflichtung (Flurstück 404 Gemarkung Ullersdorf)
Der Stadtrat beschließt zum Kaufvertrag Urkunden-Nummer 209/2009, das Flurstück 404 Gemarkung Ullersdorf betreffend, die Verlängerung einer Bauverpflichtung von 5 Jahre auf 10 Jahre sowie die Verlängerung der Mehrerlösklausel um 3 Jahre auf 13 Jahre.
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 29.10.2008 (SR 112-2008) die Veräußerung des Flurstückes 404 Gemarkung Ullersdorf an Herrn Karl Schwald. Entsprechend diesem Beschluss wurde u.a. eine Bauverpflichtung über 5 Jahre in den Kaufvertrag Urkunden-Nummer 209/2009 vom 11.02.2009 mit aufgenommen. Mit Schreiben vom 26.03.2013 stellte Herr Schwald den Antrag, die Frist der Bauverpflichtung um 7 Jahre, auf insgesamt 12 Jahre, zu verlängern. Nach Prüfung dieses Antrages durch die Verwaltung wird jedoch eine Frist von insgesamt 10 Jahren zur Bebauung als angemessen angesehen. Die Verlängerung der Mehrerlösklausel um 3 Jahre auf 13 Jahre wurde aufgrund der Beschlussfassung im Ortschaftsrat Ullersdorf (Sitzung vom 12.06.2013) aufgenommen.