Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Der Stadtrat beschließt einzeln über die Aufnahme folgender in der Anlage aufgeführten freiwilligen Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018.
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 die Wahl der Schöffen statt. In Vorbereitung dieser Wahl und Berufung haben die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Mit Schreiben des Landgerichtes Görlitz, Außenkammer Bautzen, vom 20.03.2013 wurde der Großen Kreisstadt Radeberg mitgeteilt, mindestens 9 Erwachsenenschöffen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste soll alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und soziale Stellung angemessen berücksichtigen. Voraussetzung für das Amt des Schöffen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, ein guter Leumund sowie wegen der mit unter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Aufgeführte Personen meldeten sich freiwillig aufgrund der Veröffentlichung in "die radeberger" vom 15.02.2013, der Aushänge und dem Aufruf auf unserer Homepage. Alle 17 eingegangenen Bewerbungen wurden entsprechend der Verwaltungsvorschrift geprüft und berücksichtigt, eine Vorauswahl ist unzulässig. Im zweiten Halbjahr wählt ein unabhängigrer Wahlausschuss bei Gericht die Schöffen aus der Vorschlagsliste. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl der Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.