Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung auf Flstck. 113, 112 Gemarkung Radeberg, Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 13, 14 - Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe
Der Stadtrat beschließt folgende änderung von Beschluss SR021-2009 vom 25.03.2009 im Pkt. 2 (änderungen sind fett gedruckt): 2. Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2009 in Höhe von 87.883,- EUR. Die Deckung der Ausgaben erfolgt zu 75 % aus zu erwartenden Fördermitteln des Landes Sachsen. Die Deckung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten erfolgt aus den Mehreinnahmen der Infrastrukturpauschale.
Für die Grundschule Mitte ist der Neubau einer Turnhalle und Außensportanlagen geplant. Für dieses Vorhaben müssen Teilflächen von Flstck. 113, Dr. - Wilhelm - Külz - Str. 13 in Anspruch genommen. Dies zählt als Nachnutzung der Revitalisierungsfläche innerhalb der Bindungsfrist von 10 Jahren, wodurch die maximal mögliche Förderung dann 75 % beträgt. Die erforderliche Flächeninanspruchnahme für von Flstck. 113 für die Sportanlagen der Grundschule Mitte war zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt. Die Entwurfsplanung dafür liegt uns erst seit Kurzem vor.