Lernmittelergänzungspauschale
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe einer Pauschale zur Ergänzung der Lernmittel lt.Festsetzungsbescheid vom 02.03.2009 von der Landesdirektion Dresden.
Die Landesdirektion Dresden hat auf der Grundlage des § 3 des Haushaltbegleitgesetzes 2009/2010 vom Freistaat Sachsen mit Festsetzungsbescheid vonm 02.03.2009 eine Lernmittelergänzungspauschale in Höhe von 16.365,50 € den Schulen in Trägerschaft der Stadt Radeberg zugewiesen. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den außerplanmäßigen Einnahmen (1.2111; 2112; 2117; 2118; 2119; 2251; 2252.1710.03). Die Auszahlung erfolgt in 4 Raten.