Widmung eines Raumes im Schloss Klippenstein zur Durchführung von Eheschließungen
Der Stadtrat beschließt die Widmung eines zusätzlichen Dienstraumes -Festsaal- im Schloss Klippenstein zur Durchführung von Eheschließungen ab dem 01.08.2008. Dem Standesbeamten ist bei Eheschließungen das Haus- und Sachrecht einzuräumen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Der Beschluss Nr. 49/03 tritt zum 01.08.2008 außer Kraft.
Eheschließungen in Burgen, Schlössern und anderen kulturhistorisch wertvollen Einrichtungen werden als zusätzliches Angebot zum Standesbeamten immer wieder gewünscht. Die Stadt Radeberg hat seit 2003 im Rahmen einer bürgerfreundlichen Verwaltung diesem Wunsch entsprochen. Die Hofestube war bisher als zusätzlicher Dienstraum gewidmet. Mit Abschluss der Sanierung des Festsaales ist dieser diesem würdigen Anlass angemessen.