2. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Der Stadtrat beschließt beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Rdeberg.
In § 35 soll aus Gleichbehandlungsgrundsätzen die Fälligkeit der Beitragsschuld wie in der Satzung aus 2000 geregelt werden. Auch in der Praxis wird zur Zeit auf Antrag diese Regelung angewendet. Entsprechend der aktuellen Satzung sind für jedes Jahr Gebührenbescheide für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung zu versenden. Da es sich bei dieser Gebühr um eine feststehende Größe handelt, schlägt die Verwaltung vor, dass der Bescheid, vergleichbar mit der Grundsteuer, bis zu einer Änderung bestehen bleibt.