Überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 207.790,68 EUR
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 207.790,68 EUR aus den Mehreinnahmen an Gewerbesteuer zu decken.
Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 2001, letzte Änderung 14. August 2007 hat die Stadt Radeberg gemäß den quartalsweisen Mitteilungen des Landesamtes für Finanzen im Haushaltsjahr 2008 eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund in Höhe von 587.566,68 EUR zu entrichten, die um 207.790,68 EUR über dem Planansatz des am 25.10.2006 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Diese Beträge enthalten bereits die im Monat Dezember zu leistende Vorauszahlung von 130.942,34 EUR, die in ihrer Höhe der Rate des III. Quartals entspricht und eine Vorauszahlung auf das angenommene Gewerbesteueraufkommen des IV. Quartals darstellt.
Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer der Stadt Radeberg im Erhebungsjahr durch den von der Stadt Radeberg für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer geteilt und mit dem Vervielfältiger von 30 Punkten multipliziert wird. Das Istaufkommen entspricht den Isteinnahmen.
Die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage liegt darin gegründet, dass das gegenwärtige Istaufkommen der Gewerbesteuer über dem Planansatz des am 25.10.2006 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt.
Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.