Umschuldung eines Kredites zum Zinslauf 30.12.2007
Der Stadtrat beschließt die Konditionen des von der Ostsächsischen Sparkasse Dresden am 29.12.1997 mit einem Zinssatz von 5,41 v. H. ausgereichten Darlehens in Höhe von 4.421.946,00 EUR dahingehend zu ändern, dass die Gesamtlaufzeit von 10 Jahren mit dem Recht auf Sondertilgung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist in 2012 mit einem ab 30.12.2007 bis zum Ende der Zinsbindungsfrist geltenden Zinssatz von 3,66 % auf 30 Jahre verlängert wird.
Die Stadt Radeberg musste 1997 aufgrund des Auslaufens des Finanzierungsvertrages bei der DAL und der nicht durch Verkäufe getilgten Erschließungsaufwendungen für das Gewerbegebiet Pillnitzer Straße einen Kredit in Höhe von 7.489.708,21 EUR aufnehmen, der in Höhe von 511.291,88 EUR am 30.12.2000 und in Höhe von 1.022.583,76 EUR am 30.12.2003 getilgt wurde. Der am 30.12.2006 fällige Betrag in Höhe von 1.533.875,64 EUR ist zur Tilgung im Plan 2006 und der am 30.12.2007 fällige Rest-Betrag in Höhe von 4.4.21.946,00 EUR ist im Finanzplan 2007 zur Umschuldung eingestellt.
Die Umschuldung in 2007 ergibt sich aus dem Ansparungsstand in der Rücklage und der noch möglichen Ansparung bis 2007. Die Umschuldung nach § 82 SächsGemO wird durch Abschluss eines neuen Kreditvertrages beim bisherigen Kreditgeber mit Verlängerung der Laufzeit und einer Ratentilgung vollzogen.
Aufgrund der derzeitigen Zinsentwicklung mit einem Ansteigen der Zinsen ergibt die Möglichkeit bereits jetzt den noch günstigen Zinssatz zum Umschuldungstermin mit gleichzeitig veränderten Konditionen zu vereinbaren.