Fortführung des Verfahrens zum B-Plan "Gebiet am Forellenweg" Abwägungsbeschluss Billigungsbeschluss Beschluss zur Offenlage
Die Stadtverwaltung hat zum Entwurf des B - Planes "Gebiet am Forellenweg", Bearbeitungsstand 20.10.2004 eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach der Diskussion dieser Planfassung im Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad am 01.12.2004, haben wir eine Planfassung (Datum 20.10.2004) versandt, die den Forellenweg mit 3 m Breite, ohne Ausweichstellen festsetzte.
Der Entwurf des B - Planes, Stand 31.03.2005, setzt als Abschluss des Forellenweges den Wendeanlagentyp 2 fest. Im Verhältnis zu den erforderlichen Flächenbedarf für diese Anlage, ist hier das Wenden einer Feuerwehr und eines LKW bis 16 t möglich. Ein dreiachsiges Müllfahrzeug kann bei dieser Wendeanlage nicht wenden und würde, wie bisher auch, die Mülltonnen am "Sammelplatz" an der Badstr. am Entleerungstag bedienen.
Aus planerischer Sicht schließt sich die Verwaltung der Auffassung des Planungsbüro's an, hier den Wendeanlage Typ 2 auszuweisen. Der Mehrbedarf an Fläche für die Wendeanlage Typ 3 (zusätzlich 150 m²) steht in keinem Verhältnis zu der vorhandenen (und auch planerisch belassenen) Gebietserschließung und dem Gebietscharakter mit dem Forellenweg in 3 m Breite. Der Beschlussvorlage ist eine schematische Darstellung mit der Einordnung aller 3 Wendeanlagetypen am Ende des Forellenweges beigelegt. Das Planungsbüro Schubert hat zu diesem Thema Argumente für und gegen diese Wendeanlagen sowie den jeweils erforderlichen Flächenbedarf zusammengestellt.
Wenn der Ortschaftsrat hier einen anderen Typ der Wendeanlage in den Entwurf des B - Planes übernommen haben möchte, bitten wir Sie, dies in den Beschluss des Ortschaftsrates zu formulieren.