Beschluss einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 BauGB in der Siedlung Rossendorf
Die Stadt Radeberg beschließt eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (Satzungsvorkaufsrecht) nach § 25 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke 628e, 628/33, 628/24, 628/25 (siehe Anlage 1 der Beschlussvorlage).
Nach § 25 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch Erlass einer Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht begründen. Dieses besondere Vorkaufsrecht bezieht sich dabei auf folgende Grundstücke:
Zur Sicherung der Umsetzung der Planung im B - Plangebiet "Siedlung Rossendorf" sieht es die Verwaltung als sinnvoll an, ein Satzungsvorkaufsrecht zu beschließen. Ob dieses dann genutzt werden muss, kann im Einzelfall entschieden werden.
Es handelt sich dabei um private Grundstücke, die der städtebaulichen Neuordnung in diesem Gebiet dienen. Teile der Flurstücke 628e, 628/24 und 628/25 sind im Entwurf des B-Planes "Siedlung Rossendorf" als Ersatzflächen für private Garagen auf Flstck. 628/33 sowie zur Deckung des noch fehlenden Bedarfes an Garagen und Stellplätzen der vorhandenen Wohnbebauung auf den Flstck. 628/10 und 628/11 vorgesehen. Das Flstck. 628/33 und T.v. Flstck. 628e sollen planungsrechtlich als Erweiterungsfläche des Existenzgründerzentrums ROTECH GmbH gesichert werden.