Überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 171.389,51 Euro
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 171.389,51 Euro aus den Mehreinnahmen an Gewerbesteuer zu decken.
Auf der Grundlage des § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 06. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2003 hat die Stadt Radeberg gemäß den quartalsweisen Mitteilungen des Landesamtes für Finanzen im Haushaltsjahr 2005 eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund in Höhe von 526.859,51 EUR zu entrichten, die um 171.389,51 EUR über dem Planansatz des am 27.10.2004 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Diese Beträge enthalten bereits die im Monat Dezember zu leistende Vorauszahlung von 122.848,58 EUR, die in ihrer Höhe der Rate des III. Quartals entspricht und eine Vorauszahlung auf das angenommene Gewerbesteueraufkommen des IV. Quartals darstellt.
Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer der Stadt Radeberg im Erhebungsjahr durch den von der Stadt Radeberg für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer geteilt und mit dem Vervielfältiger von 44 Punkten multipliziert wird. Das Istaufkommen entspricht den Isteinnahmen.
Die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage liegt in der am Beginn des Haushaltsjahres 2005 geleisteten Nachzahlung für das IV. Quartal 2004 in Höhe von 106.306,12 EUR begründet. Das gegenwärtige Istaufkommen der Gewerbesteuer liegt unter dem Planansatz des am 27.10.2004 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg.
Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.