Änderung des Erbbaurechtsvertrages mit der AWO
Der Stadtrat beschließt, den Erbbaurechtsvertrag UR Nr. 193/1999 des Notars Dr. Braun zwischen der Stadt Radeberg und dem Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Radeberger Land e.V. wie folgt zu ändern:
II der UR-Nr. 193/1999: Erbbaupachtgegenstand sollen insgesamt ca. 3.500 m² der betroffenen Flurstücke mit folgenden Anteilen sein:
II der UR-Nr. 193/1999: Der Erbbaupachtzins beträgt jährlich 5.355,00 Euro (ca. 3.500 m² x 51,00 Euro x 0,03) . Diese Regelungen sollen rückwirkend ab dem Datum der Beurkundung der UR-Nr. 193/1999 (02.02.1999) gelten.
Bei Abschluss des Erbbaupachtvertrages UR-Nr. 193/1999 wurde beim Erbbaupachtgegenstand von einer Gesamtfläche von ca. 14.658 m² ausgegangen. Davon betreffen ca. 11.158 m² den öffentlich genutzten Park und die Fläche für das Jugendsozialprojekt. Diese Flächen wirken sich ausschließlich pachtzinserhöhend im Erbbaupachtvertrag aus. Die Erbbaupächter stellten deshalb den Antrag auf Ausgliederung dieser Flächen aus dem Erbbaurecht. Für die Stadt Radeberg entstehen durch die Ausgliederung keine zusätzlichen Kosten, da die Pflege des Parks weiterhin durch das Jugendsozialprojekt erfolgen wird. Die Baumpflege wurde bisher schon von der Stadt Radeberg veranlasst.