Außerplanmäßige Ausgabe Erlösauskehr Flurstück 29h der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.225,84 Euro zur Auskehr des Verkaufserlöses für das Flurstück 29h der Gemarkung Ullersdorf an die Bundesrepublik Deutschland.
Der Zuordnungsantrag der Gemeinde Ullersdorf zum betroffenen Flurstück wurde abschlägig beschieden, da als Nutzungsart bei der Antragstellung "unbebautes Grundstück" angegeben wurde. Später vorgebrachte Nutzung als gemeindeeigener Bauhof wurde von der Vermögenszuordnungssteile nicht anerkannt. Ein Vergleichsangebot des Bundes zur Aufteilung des Grundstückes und damit der Zuordnung einer Teilfläche an die Stadt Radeberg wurde in der Sitzung des Ortschaftsrates am 06.04.2000 abgelehnt (bzw. Beschlussvorlage wurde von der Tagesordnung genommen). Als Zuordnungsberechtigte wurde nach weiteren Versuchen der Begründung zur Berechtigung der Gemeinde am gesamten Grundstück die Bundesrepublik Deutschland festgestellt. Das Grundstück wurde in Anwendung des § 8 (6) VZOG mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.05.1991 an Herrn Hans-Jörg Schreiber verkauft. Die Ausgabe wird wie nachfolgend aufgeführt gedeckt: