Geschäftsordnung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt beiliegende Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Radeberg.
Gemäß § 38 Abs.2 SächsGemO regelt der Stadtrat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Geschäftsordnung. Beiliegende Geschäftsordnung entspricht der Fassung vom 14.07.1999, die am 30.04.2003 beschlossene Änderung ist eingearbeitet.