Beschluß 49/04 vom 23.06.2004 (Beschlußvorlage 55/04)
Betreff
Einfache Änderung B-Plan Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" nach § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Für den B - Plan Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" wird folgende einfache Änderung nach § 13 BauGB beschlossen:
- Wegfall der Festsetzung 1.8,0 und 1.8.1:
"1.8.0 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen § 9 (1) 23 BauGB 1.8.1 Zur Verringerung der SchadstoffImmissionen im Plangebiet ist das Heizen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen unzulässig. Der Anschluss an das kommunale Fernwärmenetz ist zwingend vorgeschrieben." - Ergänzung unter 3. Hinweise:
"3.6 Fernwärme Der Geltungsbereich des B - Planes Nr. 4 befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der "Satzung über den Anschluss- und Benutzerzwang zur Fernwärmeversorgung der Stadt Radeberg" (in Kraft getreten mit Veröffentlichung am 18.02.1994). Die Festsetzungen dieser Satzung sind für den Geltungsbereich des B - Planes Nr. 4 uneingeschränkt rechtsverbindlich."
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 3 BauGB und die Offenlage nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Auf Antrag eines Bauherren im B - Plangebiet (Herr Hübner), wurde über die Möglichkeit einer B - Planänderung beraten. Ein Antrag auf Ausnahme und Befreiung von der Festsetzung 1.8.1 des B - Planes Nr. 4 nach § 31 BauGB wurde auf Rat der Unteren Bauaufsichtsbehörde zurückgezogen (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB ist hier nicht anwendbar). Um den Einsatz regenerativer, emissionsfreier Heizmedien, insbesondere bei den freistehenden Einfamilienhäusern zu ermöglichen, werden die Festsetzungen des B - Planes Nr. 4 an die Festsetzungen der Satzung über den Anschluß- und Benutzerzwang zur Fernwärmeversorgung der Stadt Radeberg angepasst. Diese Änderung erfolgte in Absprache mit dem Geschäftsführer der Wärmeversorgung Radeberg GmbH, Herr Schreiber. Das Unternehmen befürwortet die Änderung.