Beschluß 48/04 vom 23.06.2004 (Beschlußvorlage 50/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Entwurf des Flächennutzungsplanes und Entwurf des Landschaftsplanes der Stadt Radeberg - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 08.06.2004, wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht, Bearbeitungsstand 08.06.2004, wird als Satzung beschlossen.
- Der Landschaftsplan ist entsprechend der Bauflächenausweisung des Flächennutzungsplanes, Bearbeitungsstand 08.06.2004, redaktionell zu ändern und anzupassen sowie als Bearbeitungsstand 08.06.2004 auszufertigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan, Bearbeitungsstand 08.06.2004, zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 Abs. 1 BauGB einzureichen.
Begründung
In der Planfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg erfolgten nach der letzten Offenlage vom 15.03. bis 20.04.2004 lediglich noch redaktionelle Änderungen, so dass diese Planung als Satzung beschlossen und zur Genehmigung werden kann. Die Änderungen des Landschaftsplanes sind redaktioneller Art. Es erfolgt lediglich eine Anpassung der ausgewiesenen Bauflächen.