Sicherheitsneugründung des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue
Der Stadtrat beschließt zur Sicherheitsneugründung des Trinkwasser-zweckverbandes Röderaue die Verbandssatzung in der Neufassung (Entwurf der Neufassung mit Stand 20.04.2004) zu vereinbaren und stimmt dem Beschluss dieser Satzung im Wege der Änderung der bisherigen Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu.
An den ursprünglichen Gründungen von Zweckverbänden haben sich ernstliche Zweifel ergeben. Aufgrund dieser Tatsache hatte der Landtag am 18. April 2002 das Gesetz zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Um auch alle Zweifel zu beseitigen, hat sich der Trinkzweckband Röderaue mit Sitz in Radeberg entschlossen, eine Sicherheitsneugründung durchzuführen. Der vorliegende Beschlusstext wurde vom Zweckverband verfasst, da nur durch eine übereinstimmende Beschlussfassung aller Mitgliedsgemeinden mit gleichen Inhalt der Verfahrenablauf zur Sicherheitsneugründung gesichert ist. Nach § 2 Abs. 1 des o.g. Gesetzes wird eine Sicherheitsneugründung durchgeführt, indem