Beschluß 29/04 vom 28.04.2004 (Beschlußvorlage 33/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 4 BauGB
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zum Entwurf des B - Planes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" Stand 20.04.2004 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung, Bearbeitungsstand 20.04.2004.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorzubringen sind. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.
Begründung
Die Festsetzung für Werbeanlagen wurde neu gefasst. Ebenfalls wurde der Textteil mit einer neuen Festsetzung für Ausnahmen ergänzt, um die Errichtung eines Werbe - Leit - System für das Gewerbegebiet als Ganzes auch im Bereich von öffentlicher Grünfläche zu ermöglichen. Weiterhin wurde die Festsetzung der Schallschutzmaßnahmen modifiziert. Die vorstehend genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, so dass eine Beteiligung der von der Änderung betroffenen TÖB nach § 4 Abs. 4 BauGB sowie eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB ausreicht, Es erfolgten zwischenzeitlich Abwägungsgespräche mit dem LRA Kamenz, SG Kreisentwicklung zur Thematik der Ausgleichsflächen, dem Büro Müller BBM bezüglich des Schallschutzgutachtens.