Außerplanmäßige Ausgabe zur Zahlung von Abwasserabgabe
Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.916,47 Euro für die Zahlung der Abwasserabgabe für die Veranlagungsjahre 1997 - 2001 lt. Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden.
Die Stadt Radeberg hat entsprechend ihrer Verpflichtung nach § 8 Sächs. Abwasserabgabegesetz die Erklärungen über die Einleitung von Abwasser in öffentliche Gewässer an das RP Dresden übergeben. Auf der Grundlage der Erklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 hat das RP einen Bescheid über die Zahlung von Abwasserabgabe erlassen. Darin wird die Stadt Radeberg zur Zahlung von Abwasserabgabe vor allem für die Abwassereinleitungen in die Große Röder aus dem Kanalauslauf Lotzdorfer Straße und Mühlstraße/Albert-Dietze-Straße verpflichtet. Der Kanalauslauf Lotzdorfer Straße wurde 1997 mit der abwassertechnischen Anbindung von Liegau-Augustusbad an die öffentliche Kanalisation der Stadt Radeberg stillgelegt, ab dem Jahr 1998 wird keine Abwasserabgabe mehr erhoben. Der Kanalauslauf Mühlstraße/Dr.-Albert-Dietze-Straße wurde mit Errichtung des Dükers im Jahr 2001 stillgelegt. Nach §7 Sächs. Abwasserabgabegesetz ist die Verrechnung der festgesetzten Abwasserabgabe mit den Investitionskosten für dieses Bauwerk möglich. Der entsprechende Antrag wurde von der Stadt Radeberg an das RP gestellt, es erging aber noch kein Bescheid. Aus diesem Grunde ist von der insgesamt festgesetzten Abwasserabgabe in Höhe von 43.234,84 Euro lt. Bescheid vorerst ein Teilbetrag von 18.916,47 Euro zu zahlen. Die Deckung erfolgt aus erstatteten Fördermitteln vom AZV.