Erbbaupachtvertrag zum Flurstück 1700/1 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Grundstück Waldstraße 1, Flurstück 1700/1 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 2.333 m² zwischen der Stadt Radeberg und Herrn Peter Erhart. Der Wert des Grundstückes beläuft sich bei 500 m² Wohnbauland mit 30.000,00 Euro (60,00 Euro/m²) und 1.833 m² Gartenland mit 9.165,00 Euro (5,00 Euro/m²) auf 3 9.165,00 Euro. Die jährliche Erbbaupacht beträgt 4 v. H. des Grundstückswertes = 1.566,60 Euro ->rund 1.570,00 Euro.
Der Antragsteller ist Erbe der Eheleute Herta und Otfried Erhart. Den Eheleuten Erhart wurde 1988 ein Nutzungsrecht für eine Teilfläche des ehemals volkseigenen Flurstückes 1700/1 der Gemarkung.Radeberg erteilt. Der Antragsteller ist Eigentümer der Gebäude (Gebäude-Grundbuchblatt 3841) auf dem betroffenen Flurstück. Vor dem Übergang des Grundstückes in Volkseigentum durch Verzicht waren die Eheleute Erhart Eigentümer des ehemaligen Bodenreformlandes. Ein Restitutionsantrag wurde abgelehnt. Gemäß § 1 Abs. 1 Alt. a) und b) hat der Inhaber eines verliehenen Nutzungsrechtes (oder dessen Nachkommen) und Eigentümer der Gebäude einen Rechtsanspruch auf den Erwerb des Grundstückes oder wahlweise den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages.