Beschluß 17/04 vom 24.03.2004 (Beschlußvorlage 19/04)
Betreff
Polizeiverordnung der Stadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, gegen Lärmbelästigung, über umweitschädliches Verhalten, über das Anbringen von Hausnummern und sonstigen Bestimmungen
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Polizeiverordnung.
Begründung
Mit Schreiben vom 26.01.04 vom LRA Kamenz wurden in unserer Polizeiverordnung in der Fassung vom 01.03.2001 (Beschluss-Nr. 22/01 vom 28.02.01) Mängel festgestellt. Somit liegt nun eine korrigierte Polizeiverordnung vor. Folgendes wurde gegenüber der Polizeiverordnung vom 01.03.2001 geändert:
- im § 5 wurde der Leinenzwang in bebauter Ortslage als unverhältnismäßig angesehen, deshalb die Anlage 1, die die Straßen mit Leinenzwang direkt benennt.
- im § 10 wurden die Gaststätten generell ausgenommen und der Abs. 2 die Außenbewirtschaftung zur Nachtzeit gestrichen, da dies nur über das Gaststättengesetz und Auflagen nach dem Gaststättengesetz zu regeln ist.
- im § 12 wurde die Rasenmäherverordnung durch die Maschinenlärmschutzverordnung, die im August 2002 verabschiedet wurde, ersetzt.
- der § 17 Anzeige- und Bekämpfungspflicht von Ratten wurde ersatzlos gestrichen. Regelungen, die der Abwehr von durch tierische Schädlinge hervorgerufenen Gesundheitsgefahren dienen, können nur von der Staatsregierung, nicht aber von einer Ortspolizeibehörde erlassen werden. (Bundesseuchengesetz)
- der § 19 Abs. 1 wurde angepasst, ebenso Abs. 3, DM/€-Beträge.