Erlass der gestundeten Säumniszuschläge, Mahn- und Vollstreckungsgebühren zur offenen Gewerbesteuer
Der Stadtrat beschließt den Erlassantrag vom 04.11.2004, für die gestundeten Säumniszuschläge, Mahn- und Vollstreckungsgebühren, in Höhe von 7.147,31 EUR abzulehnen.