Öffentliche Widmung des Weges zum Friedhof Großerkmannsdorf in "Kirchweg"
Der Stadtrat beschließt die Benennung und öffentliche Widmung des Weges zum Friedhof im Ortsteil Großerkmannsdorf, Teilfläche des Flurstückes 48 der Gemarkung Großerkmannsdorf, in "Kirchweg".
Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kirchlehn Großerkmannsdorf und der Stadt Radeberg vom 18.06.2001 ist die genannte Wegfläche (siehe Lageplan) gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b des Sächsischen Straßengesetzes zu widmen.