Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2002 der Stadt Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung 2002 wie in der Anlage aufgeführt fest.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO spätestens bis 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Die Gemeinden haben nach § 103 SächsGemO ein Rechnungsprüfungsamt als besonderes Amt einzurichten, sofern sie sich nicht eines anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes bedienen. Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern können statt dessen einen geeigneten Bediensteten als Rechnungsprüfer bestellen oder sich eines anderen kommunalen Rechnungsprüfers, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Gemäß eines Schreibens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag e.V. vom 24.07.2003, welches als Anlage beigefügt ist, wird die örtliche Prüfung im Jahr 2003 bei denjenigen Gemeinden nicht möglich sein, die in ihrem Haushalt für 2003 weder Sach- noch Personalmittel dafür vorgesehen haben. Es werden weder der Sächsische Rechnungshof noch das Sächsische Staatsministerium des Innern im Hinblick auf die betreffenden Gemeinden das Fehlen einer örtlichen Prüfung im Jahr 2003 beanstanden. Diese Kommunen müssen allerdings sicherstellen, dass bei der Haushaltsplanung 2004 entsprechende finanzielle Mittel für die örtliche Prüfung eingestellt werden. Dies trifft auch für die Stadt Radeberg zu. Daher wird die Jahresrechnung 2002 ohne örtliche Prüfung festgestellt. Dem Beschlussvorschlag sind beigefügt:
Ein Exemplar der gesamten Jahresrechnung liegt den Fraktionen (CDU-Fraktion 2 Exemplare), dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf vor.