Abschluss eines Erbbaupachtvertrages mit der Radeberger Sanierungsgesellschaft mbH Grundstück Heinrich-Gläser-Straße 13
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages über eine Teilfläche des Flurstückes 1423/2 der Gemarkung Radeberg (Grundstück Heinrich-Gläser-Straße 13) mit einer Größe von ca. 1.860 m² zwischen der Stadt Radeberg und der Radeberger Sanierungsgesellschaft mbH (Geschäftsführer: Herr Holger Prade) als Erbbauberechtigte. Der Erbbauzins beträgt bis zum 31.12.2006 5.000,00 Euro im Jahr und ab 01.01.2007 5.700,00 Euro im Jahr. Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 66 Jahre. Der Erbbauberechtigten wird ein Ankauf- und Vorkaufrecht eingeräumt. Im Falle des Ankaufes innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Erbbaupachtvertrages wird der bereits gezahlte Erbbauzins zur Hälfte auf den Kaufpreis angerechnet. Der Kaufpreis beträgt 79.3 60,00 Euro + Zuwachs durch Inflation.
Die Radeberger Sanierungsgesellschaft mbH hat 17 Beschäftigte und ist als Bauhauptgewerbe in Radeberg ansässig. Der jetzige Firmensitz im Wohnhaus des Geschäftsführers hält den Erfordernissen nicht mehr stand.