Außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung des Abwasserbeitrages für das ehemalige IFA - Gelände Oberstraße 16-18
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung des Abwasserbeitrages an die Treuhand - Liegenschaftsgesellschaft mbH Berlin in Höhe von 26.416,03 Euro gemäß Kaufvertrag UR-Nr. 3153/2001 des Notars Dr. Georg Schildge vom 13.09.2001 den Erwerb des ehemaligen IFA Geländes Oberstraße 16 - 18 betreffend.
Bei der Beantragung der Fördermaßnahme zur Revitalisierung des ehemaligen IFAGeländes wurde von der Förderfähigkeit dieser Kosten ausgegangen, da deren Darstellung im Kaufvertrag UR-Nr. 3153/2001 als Kaufpreis erfolgt. Durch die fördermittelausreichende Stelle, das Regierungspräsidium Dresden, wurde festgestellt, dass Rückzahlungen von Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz nicht förderfähig sind und mit Zuwendungen zu diesem Zweck nicht zu rechnen ist.