Vorzeitige Grundbuchbelastung des Flurstückes 1606 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat erteilt den Erwerbern des Flurstückes 1606 der Gemarkung Radeberg, Eheleute Ines und Olaf Müller, die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung dieses Flurstückes bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro.
Der Verkauf des Flurstückes 1606 der Gemarkung Radeberg wurde mit Beschluss Nr. 86/02 des Stadtrates beschlossen, es wurde mit UR-Nr. 110/2003 des Notars Dr. Braun an die Eheleute Müller veräußert. Beim Notar wurde u. a. die Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro durch die Erwerber beurkundet. Der entsprechende Stadtratsbeschluss soll hiermit nachgeholt werden, da dieser für die Genehmigung des Kaufvertrages nach § 83 SächsGemO erforderlich ist.